Produktdetails über "Wodtke Hauptplatine BM01 050127"
Wodtke Hauptplatine BM01 050127
(S5) 13 kW mit Programm BM01
Fabrikat: Wodtke
Artikelnummer: 050127
| Marke: |
Wodtke |
| Achtung: |
Eingeschränktes Widerrufsrecht!
Bei diesem elektronischen Bauteil ist das Widerrufsrecht nach Öffnung der schützenden Verpackungsschicht ausgeschlossen.
Der Ausschluss begründet sich dadurch, dass die Öffnung das Risiko einer elektronischen Spannung bzw. eines Kurzschlusses birgt.
Um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit nach einer Öffnung der Schutzverpackung zu gewährleisten,
ist eine Werksprüfung durch den Hersteller notwendig, die den Kaufpreis i.d.R. übersteigt.
Bitte beachten Sie daher, dass ein Widerruf für diesen Artikel ausschließlich im ungeöffneten, originalverpackten Zustand möglich ist.
Für alle Fragen stehen wir euch natürlich gerne zur Verfügung!
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- WARNUNG: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen / Schornsteinmeister/ Elektrofachbetrieb) vorzunehmen!
- Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
- Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu Installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.
Bei der Planung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Kessel, Pelletöfen etc.) sind im Vorfeld Absprachen mit dem bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.
Bitte beachten Sie: Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen!
Bitte beachten Sie, dass sie durch den Kauf bestätigen, dass Sie die "VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006" beachten und nur ein entsprechend zertifiziertes Unternehmen die Installation vornehmen darf.
WICHTIGER HINWEIS BEIM KAUF EINES WASSERFÜHRENDEN KAMINOFENS:
Der Wasserführende Kaminofen erfüllt die Anforderungen der BIMSCH Stufe 2 nach DIN 13229/13240 für Einzelraumfeuerstätten, nicht für Feuerungsanlagen.
Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister entscheidet, ob der Ofen oder der Einsatz als Einzelraumfeuerstätte zugelassen wird. Dies ist abhängig von der Bauart, der Leistung des Geräts und dem Baujahr bzw. dem Sanierungsjahr der Liegenschaft. Besonders wichtig ist auch die Aufstellraumgröße.
Leider gibt es deutschlandweit unterschiedliche Ansichten seitens der Schornsteinfeger, was die Auslegung der BIMSCHV betrifft. Aus diesem Grund bitten wir Sie, VOR Ihrem Kauf das Gespräch mit Ihrem zuständigem Bezirksschornsteinfegermeister zu suchen und alle offenen Fragen zu klären. Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall klären, bis zu welcher Leistung der Kaminofen in Ihrem Objekt NICHT messpflichtig ist.
Kamineinsätze und/oder Kaminofen, die lt. Typenschild die aktuelle BIMSCHV erfüllen bzw. welche alle Randbedingungen erfüllen, werden zu ca. 90 % von den Schornsteinfegern genehmigt. Denn wenn Ihr Schornsteinfeger Ihren Kaminofen als Feuerungsanlage einordnet, wird er wiederkehrende Messungen vornehmen wollen. Da dies allerdings bedeutet, dass die Feuerungsanlage vor Ort deutlich sauberer gemessen werden muss als dies ein Prüfinstitut unter Laborbedingungen tut, ist es tatsächlich eher unwahrscheinlich, dass Ihr Schornsteinfeger die von ihm erwartenden Werte tatsächlich misst.
Die Ökodesign-Richtlinie (ErPD)
Klimaschutzziele
Die Ökodesign Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz: Bis zum Jahr 2020 sind in der EU die sogenannten 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeiteten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 Prozent gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 Prozent und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.
Saisonale Effizienz
Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet. Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein "S" für "saisonal" (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!
Pflicht zur Beauftragung eines Fachbetriebs bei Wärmepumpen und Split-Klimaanlagen mit fluorierten Kältemitteln
Welche Geräte sind betroffen?
Die Regelung gilt für Klimaanlagen und Wärmepumpen in Split-Bauweise, wenn diese fluorierte Kältemittel enthalten. Systeme mit natürlichen Kältemitteln sind nicht betroffen. Split-Anlagen bestehen aus getrennten Innen- und Außengeräten, die beim Einbau verbunden werden müssen. Aufgrund der darin enthaltenen F-Gase (fluorierte Treibhausgase) ist der sachgerechte Umgang gesetzlich vorgeschrieben.
Nicht betroffen sind geschlossene Monoblock-Systeme, z. B. viele mobile Klimageräte oder Wärmepumpen mit werkseitig versiegeltem Kältekreislauf. Diese dürfen vom Endkunden selbst montiert und in Betrieb genommen werden, da kein Eingriff ins Kältemittelsystem erfolgt.
Ist ein zertifizierter Fachbetrieb wirklich nötig?
Ja. Gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2024/573 i. V. m. § 6 Abs. 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung darf die Installation nur durch ein zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Maßgeblich ist nun die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 die besagt, dass die Installation, Anschluss und Inbetriebnahme durch eine Sachkundige Person zu erfolgen hat.
Auch bei sogenannten Quick-Connect-Systemen, die die Installation erleichtern sollen, muss die Installation durch ein zertifiziertes Unternehmen erfolgen.
Warum ist die fachgerechte Installation so wichtig?
- ✔ Rechtssicherheit – Sie erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben und vermeiden Bußgelder.
- ✔ Umweltschutz & Sicherheit – Fehlerhafte Handhabung kann zu Kältemittelaustritt führen.
- ✔ Garantieanspruch – Viele Hersteller verlangen die fachgerechte Installation.
Können private Nutzer selbst etwas machen?
Ja, teilweise.
Zum Beispiel können private Nutzer Innen- und Außeneinheiten montieren oder Leitungen verlegen – solange diese Leitungen aus einem Stück bestehen. Sobald jedoch Verbindungen notwendig sind, z. B. Bördel- oder Schweißverbindungen, muss dies von einer sachkundigen Person durchgeführt werden, die bei einem nach Artikel 10 der Verordnung (EU) 2024/573 zertifizierten Unternehmen tätig ist.
Was passiert bei Verstößen?
Wer die Anlage eigenständig ohne zertifizierten Betrieb installiert, riskiert:
- Bußgelder bis zu 50.000 €
- Verlust von Garantieansprüchen
- Umwelt- und Gesundheitsrisiken
Wer kontrolliert das?
Die Kontrolle erfolgt in erster Linie durch uns als Händler.
Vor dem Kauf ist ein Formular auszufüllen, in dem der beauftragte zertifizierte Fachbetrieb (inkl. Zertifizierungsnummer) angegeben wird. Zusätzlich kann es erforderlich sein, uns ein Angebot des zertifizierten Fachbetriebs vorzulegen. Diese Unterlagen werden geprüft und ggf. an Behörden weitergeleitet.
Rechtliche Grundlagen:
Kontakt
GLO24 Gebäude & Umwelttechnik GmbH
Maria-Goeppert-Mayer-Straße 3
24837 Schleswig
Telefon: 04621-485477
E-Mail: info@glo24.de
Nachweis Erfüllung Informationspflicht (GEG)
Kaufen Sie jetzt ihre neue Heizung nach §71 Abs. 11 des Gebäudeenergiegesetzes!
Heizen mit erneuerbaren Energien nach dem Heizungsgesetz
Erfüllen Sie die Anforderungen des "Heizungsgesetzes" durch verschiedene Heizmethoden mit erneuerbaren Energien:
- Elektrische Wärmepumpe: Nutzung von Wärme aus Erde, Wasser oder Luft mit klimaneutralem Strom.
- Biomasseheizung: Heizen mit Pellets, Holz oder Hackschnitzeln.
- Stromdirektheizung: Geeignet für sehr gut isolierte Gebäude.
- Solarthermie: Deckt den gesamten Wärmebedarf des Gebäudes.
- Hybridheizung (Wärmepumpe und Solarthermie): Nutzung von mindestens 65% erneuerbaren Energien.
- Gas- oder Ölheizung mit klimafreundlichen Brennstoffen: Nutzung von mindestens 65% Biomethan, biogenem Flüssiggas oder grünem Wasserstoff.
- Andere Technologien und Kombinationen können ebenfalls genutzt werden, sofern sie nachweislich zu 65% aus erneuerbaren Quellen stammen. Ab 2045 sind fossile Brennstoffe nicht mehr zulässig.
Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung im Gemeindegebiet - Übergangsfristen
Mit Ausnahme von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen bis wann neue Heizungsanlage die Anforderungen des "Heizungsgesetzes" erfüllen müssen. Seit dem 01. Januar 2024 werden Wärmepläne für alle Gemeinden in Deutschland erstellt, um den Einsatz erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu fördern. Auf Basis dieser Wärmepläne können Gebiete für den Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet ausgewiesen werden. Ab einem Monat nach der Ausweisung, spätestens jedoch ab Juni 2026 (für Städte >100.000 Einwohner) bzw. Juni 2028 (für kleinere Kommunen), müssen neue Heizung grundsätzlich die Anforderungen des "Heizungsgesetzes" erfüllen und zu mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Bis dahin dürfen noch Heizungen installiert werden, die zu 100% mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ausnahmen für zukünftige Fernwärme- oder Wasserstoffkunden
Es gibt Ausnahmen, wenn ein künftiger Anschluss an ein Fernwärme- oder Wasserstoffnetz mit dem Netzbetreiber vertraglich vereinbart ist.
Kostenrisiken durch CO2- und Brennstoffpreise
Energiepreise sind schwer vorherzusagen, jedoch deuten historische Entwicklungen und gesetzliche Rahmenbedingungen auf mögliche Risiken hin:
- Erdgas: Preisverdopplung im Jahr 2022 auf Grund der Energiekrise, seither zwar Preisrückgang, jedoch weiter über Vorkrisenniveau und weiterhin von äußeren Rahmenbedingungen wie Krisen, Naturereignissen etc. abhängig.
- CO2-Abgaben: Steigende CO2-Preise (45 Euro/Tonne 2024 bis 65 Euro/Tonne 2026) und ab 2027 europaweiter Handel mit Emissionszertifikaten. Ein 3-Personen-Haushalt könnte mit zusätzlichen Kosten von 360 bis 1.080 Euro pro Jahr betroffen sein. Heizsysteme ohne fossile Brennstoffe sind unter gewissen Voraussetzungen von diesen Abgaben befreit und werden zunehmend rentabler.
Kostenrisiken durch CO2- und Brennstoffpreise
Energiepreise sind schwer vorherzusagen, jedoch deuten historische Entwicklungen und gesetzliche Rahmenbedingungen auf mögliche Risiken hin:
- Erdgas: Preisverdopplung im Jahr 2022 auf Grund der Energiekrise, seither zwar Preisrückgang, jedoch weiter über Vorkrisenniveau und weiterhin von äußeren Rahmenbedingungen wie Krisen, Naturereignissen etc. abhängig.
- CO2-Abgaben: Steigende CO2-Preise (45 Euro/Tonne 2024 bis 65 Euro/Tonne 2026) und ab 2027 europaweiter Handel mit Emissionszertifikaten. Ein 3-Personen-Haushalt könnte mit zusätzlichen Kosten von 360 bis 1.080 Euro pro Jahr betroffen sein. Heizsysteme ohne fossile Brennstoffe sind unter gewissen Voraussetzungen von diesen Abgaben befreit und werden zunehmend rentabler.
Preisentwicklung biogener Brennstoffe und Wasserstoff
Biogene Brennstoffe: Preise werden voraussichtlich höher bleiben als für fossile Brennstoffe, bedingt durch begrenztes Angebot und hohe Nachfrage.
Wasserstoff: Derzeit teuer und begrenzt verfügbar. Zukünftige Preisentwicklung unsicher, abhängig von Massenproduktion und Energiewende.
Wettbewerb mit Industrie und Schwerlastverkehr könnte zu dauerhaft hohen Preisen führen.
Herstellerinformation:
wodtke GmbH
Rittweg 55 - 57
72070 Tübingen-Hirschau
Deutschland
info@wodtke.com
https://www.wodtke.com/