Produktdetails über "Intercal Gasgebläsebrenner SGN 110H einstufig 88.60100-5110"
Produktinformation
Intercal Gasgebläsebrenner SGN 110H einstufig 88.60100-5110
SGN 110H
Gas-Gebläse-Brenner von 45 bis 70 kW / einstufig
für Kesselleistung 40 - 65 kW,
CE-0085AQ0916
geprüft nach DIN EN 676,
mit Gasarmaturenblock,
Anschluss Rp 3/4 für Erdgas H/L Gasfließdruck 20 mbar,
oder Bio-Erdgas,
Gewicht ca. 13 kg
Schaltung einstufig mit Vorbelüftung,
Magnetventil langsam öffnend,
geeignet für Guss-/Stahl-Heizkessel
Der Brenner besteht aus:
- Spiralgehäuse (Leichtmetall Druckguss)
- Brennerrohr in leistungsbezogener Abstufung
- Hochleistungsmischsystem mit Gaslanze, verschiebbar
- Gehäusedeckel mit Funktionsteilen
- Elektromotor mit Betriebskondensator
- Hochleistungsgebläserad
- Luftdruckschalter
- Gasfeuerungsautomat nach DIN EN 298
- Ionisationssonde z. Flammen-überwachung
- Zündtransformator, Störgrad - Zündelektrodenblock (Zündkabel steckbar)
- Gasarmaturenblock mit Filter, Gasdruckwächter, Gasdruckregler, Magnetventil 1 langsam öffnend, schnell schließend, Magnetventil 2 als Sicherheit (Magnetventile Klasse A), auf dem Gehäusedeckel aufgebaut.
- Abdeckhaube
- Anschlussstecker nach DIN 4791
- Klemmflansch DIN EN 226
- Brennerdichtung und Anschluss-Schrauben
- Schnellverschlüsse und Service-Aufhängung zur Vereinfachung der Wartung
Der Brenner ist warmerprobt
Netz-Anschluss: 230 V, 50 Hz
Leistungsaufn. im Betrieb 0,16 kW
Stromaufnahme im Betrieb ca. 1,1 A
- Artikelnummer 88.60100-5110
- Gewicht 14.000000
- EAN / GTIN 4057823605062
- Leistung (kW) 45 - 70 kW
- Abmessung (mm)Länge x Breite x Höhe 666 x 278 x 380
Intercal Gasgebläsebrenner SGN 110H einstufig 88.60100-5110
Artikelnummer: Intercal-88.60100-5110
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- WARNUNG: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen / Schornsteinmeister/ Elektrofachbetrieb) vorzunehmen!
- Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
- Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu Installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.
Bei offenen Fragen rund um Kompatibilität und Zulassung kontaktieren Sie bitte unser Fachberater Team: Kontaktformular
Bei der Planung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Kessel, Pelletöfen etc.) sind im Vorfeld Absprachen mit dem bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.
Bitte beachten Sie: Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen!
WICHTIGER HINWEIS BEIM KAUF EINES WASSERFÜHRENDEN KAMINOFENS:
Der Wasserführende Kaminofen erfüllt die Anforderungen der BIMSCH Stufe 2 nach DIN 13229/13240 für Einzelraumfeuerstätten, nicht für Feuerungsanlagen.
Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister entscheidet, ob der Ofen oder der Einsatz als Einzelraumfeuerstätte zugelassen wird. Dies ist abhängig von der Bauart, der Leistung des Geräts und dem Baujahr bzw. dem Sanierungsjahr der Liegenschaft. Besonders wichtig ist auch die Aufstellraumgröße.
Leider gibt es deutschlandweit unterschiedliche Ansichten seitens der Schornsteinfeger, was die Auslegung der BIMSCHV betrifft. Aus diesem Grund bitten wir Sie, VOR Ihrem Kauf das Gespräch mit Ihrem zuständigem Bezirksschornsteinfegermeister zu suchen und alle offenen Fragen zu klären. Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall klären, bis zu welcher Leistung der Kaminofen in Ihrem Objekt NICHT messpflichtig ist.
Kamineinsätze und/oder Kaminofen, die lt. Typenschild die aktuelle BIMSCHV erfüllen bzw. welche alle Randbedingungen erfüllen, werden zu ca. 90 % von den Schornsteinfegern genehmigt. Denn wenn Ihr Schornsteinfeger Ihren Kaminofen als Feuerungsanlage einordnet, wird er wiederkehrende Messungen vornehmen wollen. Da dies allerdings bedeutet, dass die Feuerungsanlage vor Ort deutlich sauberer gemessen werden muss als dies ein Prüfinstitut unter Laborbedingungen tut, ist es tatsächlich eher unwahrscheinlich, dass Ihr Schornsteinfeger die von ihm erwartenden Werte tatsächlich misst.
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- 3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- 4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- 5. Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.