Produktdetails über "Dimplex Quantum® Wärmespeicher Design Slim-Line FSR 35 GSK 370230"
Produktinformation
Dimplex Quantum® Wärmespeicher Design Slim-Line FSR 35 GSK 370230
- Quantum Wärmespeicher Design Slim-Line FSR 35 GSK
- Wärmespeicher für den flexiblen Einsatz in Anlagen mit intelligenten Regelkonzepten oder als Ersatz in bestehenden Anlagen.
- Vorbereitet für die Nutzung zukünftiger lastvariabler Tarife im Smart Grid bzw. zur Nutzung von selbsterzeugtem Strom aus Photovoltaikanlagen.
- Variable Aufladung durch einzeln ansteuerbare Heizkörper in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden eigenerzeugten Energie - Schaltstufen 1/3 - ²/3 - ³/3.
- Kommunikation mit übergeordneter Gebäudeleittechnik über integrierte RS 485-Schnittstelle und Modbus-Protokoll möglich.
- Kombinierbar mit sehr vielen zentralen Aufladesteuerungen dank integriertem, elektronischen AC/DC-Aufladeregler und Anpassungsmöglichkeit des ED-Signals bei AC-Steuerungen. Steuerspannungssignal wahlweise DC 0,91 - 1,43V oder AC 230V, %ED.
- Manuelle Einstellung der Lademenge am Gerät bei Betrieb ohne Aufladesteuerung.
- Minimierung von unkontrollierbaren Wärmeverlusten und Überhitzung des Raums durch verbesserte Wärmedämmung im Gerät (ca. -10%).
- Gesteuerte Wärmeabgabe über externen Raumtemperaturregler (Zubehör). Modernes, edles Design mit schwarzer Glasfront und pulverbeschichtetem Stahlblechgehäuse, Farbe weißaluminium (ähnlich RAL 9006). Gerät und Heizkörper sind vormontiert, Steine werden für einen vereinfachten Transport separat geliefert.
Technische Daten:
- Bemessungsleistung: 3,5 kW
- Ladekapazität 28 kWh
- Abmessungen B x H x T 1408 x 664 x 182 mm
- Gewicht 245 kg
- Anschluss-Spannung 1/N/PE ~230 V, 50 Hz, 3/N/PE ~400 V, 50 Hz
- Schutzart IP 21
- Steuersignale DC 0,91 - 1,43 V
- AC ~230 V, %ED
- (ED-System 80%, 72/68% oder 40/37%)
Dimplex Quantum® Wärmespeicher Design Slim-Line FSR 35 GSK 370230
Artikelnummer: Glen Dimplex-370230
Sortiment von Glen Dimplex
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- WARNUNG: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen / Schornsteinmeister/ Elektrofachbetrieb) vorzunehmen!
- Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
- Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu Installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.
Bei offenen Fragen rund um Kompatibilität und Zulassung kontaktieren Sie bitte unser Fachberater Team: Kontaktformular
Bei der Planung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Kessel, Pelletöfen etc.) sind im Vorfeld Absprachen mit dem bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.
Bitte beachten Sie: Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen!
WICHTIGER HINWEIS BEIM KAUF EINES WASSERFÜHRENDEN KAMINOFENS:
Der Wasserführende Kaminofen erfüllt die Anforderungen der BIMSCH Stufe 2 nach DIN 13229/13240 für Einzelraumfeuerstätten, nicht für Feuerungsanlagen.
Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister entscheidet, ob der Ofen oder der Einsatz als Einzelraumfeuerstätte zugelassen wird. Dies ist abhängig von der Bauart, der Leistung des Geräts und dem Baujahr bzw. dem Sanierungsjahr der Liegenschaft. Besonders wichtig ist auch die Aufstellraumgröße.
Leider gibt es deutschlandweit unterschiedliche Ansichten seitens der Schornsteinfeger, was die Auslegung der BIMSCHV betrifft. Aus diesem Grund bitten wir Sie, VOR Ihrem Kauf das Gespräch mit Ihrem zuständigem Bezirksschornsteinfegermeister zu suchen und alle offenen Fragen zu klären. Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall klären, bis zu welcher Leistung der Kaminofen in Ihrem Objekt NICHT messpflichtig ist.
Kamineinsätze und/oder Kaminofen, die lt. Typenschild die aktuelle BIMSCHV erfüllen bzw. welche alle Randbedingungen erfüllen, werden zu ca. 90 % von den Schornsteinfegern genehmigt. Denn wenn Ihr Schornsteinfeger Ihren Kaminofen als Feuerungsanlage einordnet, wird er wiederkehrende Messungen vornehmen wollen. Da dies allerdings bedeutet, dass die Feuerungsanlage vor Ort deutlich sauberer gemessen werden muss als dies ein Prüfinstitut unter Laborbedingungen tut, ist es tatsächlich eher unwahrscheinlich, dass Ihr Schornsteinfeger die von ihm erwartenden Werte tatsächlich misst.
*** Bei den Produktbildern handelt es sich ggf. um BEISPIELBILDER! Bitte vergleichen Sie immer anhand der Artikelnummern. Im Zweifel rufen Sie uns bitte an: 04621 48 54 77 oder schicken Sie uns eine E-Mail an: info@glo24.de. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, den richtigen Artikel auszuwählen! ***
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- 1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- 2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- 3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- 4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- 5. Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.