Neue Einzelmaßnahmen wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für die BEG angepasst, gültig sind diese ab dem 15. August 2022. Hauptsächlich beziehen sich die Änderungen auf den Bereich der Sanierung. Das Ziel ist ein noch stärkerer Klimaschutzeffekt. Gleichzeitig soll es damit möglich sein, die Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen, wie zum Beispiel Öl und Gas zu verringern.
Damit die Abhängigkeit von Russland schrumpft, kommt es jetzt zu Einzelmaßnahmen und Anpassungen. Dafür ist ein neues Austauschprogramm geplant. Die fossilen Heizungen stehen dabei im Mittelpunkt. Diese sollten in Bezug auf die momentane Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen reduziert werden.
Hauptsächlich sind damit einerseits die Förderung von allen Anlagen mit Gasverbrennung gemeint, sowie auch das allgemeine Austauschprogramm für Heizungen mit fossilen Brennstoffen. Von einem sogenannten Heizung-Tausch-Bonus ist daher die Rede. Die Fördersätze werden für diese Einzelmaßnahmen angepasst. Dadurch wird die Förderung umso attraktiver für den Antragsteller.
Anlagen, die Gas verbrauchen
Immer noch ist es das Ziel von Deutschland, von Russland bezüglich Öl und Gaslieferungen unabhängig zu werden. Gleichzeitig ist eine verbesserte Energieeffizienz und ein erhöhter Klimaschutz umzusetzen. Die Förderfähigkeit von Heizungen, die mit Gas betrieben werden wird aufgehoben. Gemeint sind damit hauptsächlich Förderungen von Gasbrennwertheizungen, sowie gasbetriebenen Wärmepumpen und Gas-Hybridheizungen.
Wird eine solche gasbetriebene Anlage ausgetauscht, lockt ein Heizung-Tausch-Bonus von 10 % zusätzlich zum normalen Fördersatz. Werden solche Anlagen ausgetauscht, spart man damit enorm viel Energie. Automatisch verbessert sich die Energieeffizienz, was sich positiv auf den Klimaschutz auswirkt.
Bedingungen und Kriterien für den Heizung-Tausch-Bonus:
- Nicht gültig für Solarkollektoranlagen oder die Errichtung, die Erweiterung und den Umbau von einem Gebäudenetz
- nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden
- wird eine funktionstüchtige Gasheizung ausgetauscht, gibt es einen Bonus von zehn Prozentpunkten. Das gilt aber nur, sofern die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung zumindest 20 Jahre zurückliegt. Handelt es sich um eine Gasetagenheizung, ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme für den Bonus irrelevant.
- Werden Nachtspeicherheizungen, Kohleheizungen oder Ölheizungen ausgetauscht, die noch funktionstüchtig sind, wird ein Bonus mit zehn Prozentpunkten gewährt
Aktuell geltende Fördersätze
Was die Fördersätze betrifft, so bleiben diese auch in Zukunft auf einem relativ hohen Niveau. Diese können bei Einzelmaßnahmen sogar bis zu 20 % betragen, wenn es sich beispielsweise um eine Biomasseanlage handelt und der Heizung-Tausch-Bonus in Anspruch genommen wird. Bis zu 40 % beträgt der Bonus in Summe, wenn eine Wärmepumpe samt Förderung und dem Bonus eingetauscht wird.
Die neuen Fördersätze für einen Antrag ab 15. August 2022:
Übergangsfristen für die Anträge und den Bonus
Die Übergangsfristen gelten bis einschließlich 14. August 2022. Während dieser Phase kann nur ein einzelner Antrag pro Antragsteller gestellt werden. Diese Neuerungen werden bis zum 15. August 2022 umgesetzt.
Wenn auch Sie von dieser neuen Heizungsförderung ab 15. August 2022 profitieren wollen, dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Sie selbst entscheiden, inwiefern es sich für Ihre Situation am besten lohnt, auf diese Änderungen zu warten oder jetzt noch zuzuschlagen. Wenn Sie zum Beispiel eine Förderung für Ihre Wärmepumpe in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie sich mit einem Fachmann absprechen und die Situation beleuchten. Eventuell macht es sogar Sinn, den Antrag noch zu den alten Konditionen einzureichen. Rechnen Sie genau nach, welche Variante für Sie vorteilhaft ist. Es gibt einige Szenarien, bei denen Sie einen höheren Zuschuss erhalten. Andere Zuschüsse sind bei der neuen Wärmepumpenförderung teilweise sogar gesunken.