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Neue Regelungen ab 2024: Welche Kaminöfen vor dem Aus stehen

GLo24 Gebäude- & Umwelttechnik GmbH
2024-03-04 10:41:00 / Breaking News / Kommentare 0
Neue Regelungen ab 2024: Welche Kaminöfen vor dem Aus stehen -

Was Sie jetzt zur neuen Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) wissen müssen.

Wer einen älteren Holzofen besitzt, muss ihn unter Umständen bis zum: 31.12.2024 nachrüsten. Welche Kaminöfen betroffen sind, und was im Fall der Fälle zu tun ist, erfahren Sie in unserem Beitrag.

In vielen deutschen Wohnzimmern werden Kaminöfen gerne als Heizquelle genutzt, gerade weil sich dadurch hohe Energiekosten vermeiden lassen und man zusätzlich von einer angenehmen Wärme profitiert.


Allerdings könnte eine neue Verordnung das Ende für viele ältere Holzöfen bedeuten. Diese Verordnung hat zum Ziel, die Emissionen zu reduzieren, die beim Verbrennen von Holz entstehen, und damit die Gesundheitsrisiken durch Feinstaub zu mindern.

Gemäß der nächsten Stufe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV), das 2024 in Kraft tritt, müssen ältere Holzöfen nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie bestimmte Emissionsgrenzwerte überschreiten. Dieser Schritt soll dazu beitragen, die Luftqualität zu verbessern und die Gefahr von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verringern.

Welche Öfen sind bald verboten?

Von der Verordnung sind aktuell alle Holz- und Kaminöfen betroffen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen worden sind. Besitzer solcher Öfen haben jetzt noch bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, ihre Öfen nachzurüsten oder stillzulegen. Spätestens 2025 sind alle Holzöfen verboten, welche die neuen Grenzwerte nicht einhalten. Der Einbau einer neuen, auf Biomasse (Holz oder Pellets) basierenden Heizung sind sowohl in Alt- und Neubauten weiterhin uneingeschränkt möglich, sofern diese der zweiten Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen.

Welche Grenzwerte müssen eingehalten werden?

Zum 1. Januar 2025 müssen für Kaminöfen folgende Grenzwerte eingehalten werden.

Austauschfristen für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen

Für bereits vorhandene Einzelraumfeuerungsanlagen gelten nun festgelegte Austauschfristen. Wenn diese Anlagen nicht mehr den vorgeschriebenen Grenzwerten entsprechen, müssen diese entweder nachgerüstet oder ersetzt werden. Das eigene Abgassystem müsste hierbei schlimmstenfalls auch ersetzt oder erweitert werden. Das Baujahr Ihres Kaminofens können Sie auf dem Typenschild finden.
Eine Übersicht zu den einzelnen Fristen entnehmen sie aus der beigefügten Tabelle:

  • Baujahr bis 1974: Frist endete am 31. Dezember 2014
  • Baujahr zwischen 1975 und 1984: Frist endete am 31. Dezember 2017
  • Baujahr zwischen 1985 und 1994: Frist endete am 31. Dezember 2020
  • Baujahr zwischen 1995 und 21. März 2010: Frist endet am 31. Dezember 2024

Wenn Sie von der neuen Regelung betroffen sind, bieten wir Ihnen zahlreiche Angebote zu neuen Kaminöfen oder Kamineinsätzen an, die alle nach der neuen BImSchV. Nr. 2 zugelassen sind.

Quelle: Merkur.de und Ratgeber-Ofen.de


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