Produktdetails über "LEDA LUC 2 Unterdruck-Controller HOHLWAND Set Hohlwandset Druckwächter Unterdruckwächter 1003-01738"
Der LEDA Unterdruck-Controller LUC2
Leda Luc 2 Unterdruck HOHLWAND Elektronische Sicherheitssteuerung Kamin Ofen 1003-01738
Elektronische Sicherheitssteuerung
Weitere Hinweise zu Druckwächtern erhalten Sie hier .
Der LUC2 ist eine elektronisch gesteuerte Sicherheitseinrichtung. Sie ermöglicht den gemeinsamen Betrieb von einer raumluftabhängigen Feuerstätte für feste Brennstoffe mit einer Wohnungslüftungsanlage und/ oder Dunstabzugshaube bzw. anderen luftabsaugenden Einrichtungen. Der gemeinsame Betrieb von Lüftungsanlage und Feuerstätte wird mit dem LUC ermöglicht, und zwar unabhängig von der Dichtheit des Gebäudes, unabhängig von der Raumgröße und unabhängig von der Dichtheit der Feuerstätte.
Die Neuerungen des LUC2 auf einen Blick:
- großes Grafikdisplay für Anzeige und Bedienung in eigenem UP-Kasten bzw. Hohlwandgehäuse
- getrennte Schalteinheit für Hutschienenmontage z. B. im Zähler- oder Verteilerkasten
- über ein gemeinsames Display kombinierbar mit LEDATRONIC LT3 und Komplettstation KS04 (auch ohne LT3)
- Höhere Schaltleistungen bis 10A (ohne Zusatzrelais)
- Zyklischer Selbsttest ohne Abschaltung
- Automatisches Wiedereinschalten der Lüftungsanlage bei Normalisierung der Druckbedingungen
- Leicht auswechselbare Vor- und Schaltsicherungen
- Leistungsaufnahme 50% reduziert auf 1,5W
- Verdoppelung des Messbereichs auf 100 Pa für weniger Störabschaltungen durch hohe Schornsteindrücke
- Verlängerung des Druckmessschlauchs auf 10m für bessere Platzierungsmöglichkeiten (10m optional gegen Aufpreis erhältlich)
Die Situation:
Bei normalen Betriebsbedingungen erzeugt eine Feuerstätte durch die Temperatur der Abgase im Schornstein einen Unterdruck gegenüber dem Aufstellraum. Dadurch werden zum einen die Abgase gefahrlos über den Schornstein abgeleitet und zum anderen saugt sich die Feuerstätte ausreichend Verbrennungsluft an.
Wird das ausbalancierte Verhältnis von Zu- und Abluft bei der Wohnungslüftungsanlage gestört, kann der Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte größer werden als der Unterdruck des Schornsteins. In dieser Situation ist ein ordnungsgemäßer Betrieb der Feuerstätte nicht mehr möglich. Zudem können Abgase durch kleinste Undichtigkeiten der Feuerstätte und der Verbindungsleitungen in den Aufstellraum austreten. Dies führt zu Belästigungen und sogar gesundheitlichen Gefahren.
Durch ungenügenden oder gestörten Unterdruck (Förderdruck) im Schornstein ist zudem ein emissionsarmer und sicherer Betrieb der Feuerstätte nicht ermöglicht Aus dieser Problematik heraus ist in Deutschland der gemeinsame Betrieb von raumluftabhängiger Feuerstätte und Lüftungsanlage nur erlaubt, wenn durch besondere, bauaufsichtlich zugelassene Sicherheitseinrichtungen Gefahren ausgeschlossen sind.
Die Lösung:
Der LUC überwacht über einen Temperatursensor im Abgas den Betrieb der Feuerstätte. Nur bei Betrieb der Feuerstätte wird er aktiviert und misst nun den Differenzdruck zwischen Feuerstätte (Schornstein) und Aufstellraum. Der LUC leistet durch eine umfassende Überwachung sowohl die ordnungsgemäße und sichere Funktion der Feuerstätte, wie auch letztendlich die sichere Abführung der Abgase über den Schornstein, bevor diese in den Aufstellraum gelangen könnten.
Der auf die jeweilige Feuerstätte und Anschlusssituation eingestellte LUC überwacht ständig die herrschenden Druckverhältnisse. Steigt die gemessene Druckdifferenz zwischen Aufstellraum und Schornstein über den eingestellten Maximalwert, wird das luftabsaugende Gerät über den LUC abgeschaltet. Hierdurch wird verhindert, dass der sichere und emissionsarme Betrieb der Feuerstätte durch ungünstige oder gefährliche Druckverhältnisse gestört wird.
Kurzfristige Druckschwankungen z.B. durch Windböen oder durch Öffnen von Fenstern oder Türen werden über eine intelligente Software ausgefi ltert und bleiben ohne Einfl uss. Hierdurch wird ein unnötig häufiges Abschalten der Lüftungsanlage vermieden. Besteht dagegen eine tatsächliche Störung der Druckverhältnisse, schaltet der LUC die Lüftungsanllage ab.
Die Sicherheitsabschaltung bleibt solange bestehen, bis die LUC nach einer eingestellten Abschaltzeit die Lüftungsanlage automatisch wieder einschaltet. Die Lüftungsanlage schaltet sich weiterhin wieder ein, wenn die Temperaturschwelle unterschritten wird oder am Display der „Entriegel"-Button gedrückt wird.
Der LUC kann in Verbindung mit jeder herkömmlichen Festbrennstoff-Feuerstätte installiert werden, um einen sicheren gemeinsamen Betrieb von Feuerstätte und Lüftungsanlage oder luftabsaugenden Einrichtung zu .
Anwendungsbereich
Der LEDA-Unterdruck-Controller LUC kann als Sicherheitseinrichtung für folgende Feuerstätten eingesetzt werden:
raumluftabhängige, handbeschickte Feuerstätten nach DIN EN 13229 und DIN EN 13240, DIN EN 14785, DIN EN 15250 und Grundöfen nach TROL
geprüft raumluftunabhängige Feuerstätten in Anlehnung an die o.g. Normen, wenn die Vorgaben derZulassung für die Aufstellung nicht erfüllt werden können.
Technische Daten:
Anzeige- und Meßeinheit
- Artikel Nummer: (komplett) 1003-01720
- Betriebsspannung: 15VDC
- Leistungsaufnahme: 1,5W
- Schutzart: IP 20 / Schutzklasse 111
- zulässige Betriebs- und Umgebungstemperatur: 0°C bis 60°C
- Messbereich Differenzdruck: -100 Pa bis +100 Pa
- Auflösung: 1 Pa
- Überlastgrenze bis: 1 kPa
Elektrischer Anschluss
- 2 x Federklemme D=1,5mm für Temperaturfühler
- 2 x RJ12 Buchse für Datenbusleitung
- Pneumatischer Anschluss
- 2 x Schlauchtülle D=5mm für Silikonschlauch mit Nennweite 4mm
Anzeige
- TFT Display: 3,5" mit resistiver Touch - Funktion
- Auflösung: 320 x 240
- Gehäuse
- Hohlwandgehäuse
- Schalteinheit
- Eingangsspannung: 230 V AC, SO Hz +1- 10%
- Leistungsaufnahme: maximai3VA
- Schutzart: IP 20 / Schutzklasse II
- Gerätesicherung: Kleiostsicherung 1 AT
- zulässige Betriebs- und Umgebungstemperatur: 0°C bis 60 °C
- Schaltausgang: 1 x potentialfreier Umschaltkontakt 230V /1OA, stromlos offen
- Maximaler Einschaltstrom: 25A
- Absicherung der Relais: Feinsicherung 5x20, 10 A T
Anzeige- und Messeinheit
- Elektrischer Anschluss
- 3-polige Schraubklemme für Netzanschluss
- 2-polige Schraubklemme für Luftabsaugende Anlage
- 1 x RJ12 Buchse für Datenbusleitung
Gehäuse
- nach DIN 43880,Rastmontage auf DIN-Schiene TH35
- Maße:105x86x59 (LxBxH)
Temperatursensor
- Sensortyp: Widerstandsthermometer PT 1000 gemäß DIN EN 60751, Klasse B
- Anschlusskabel :Glasseide mit Drahtgeflecht 2 x 0,3 mm2, L = 7 m
- Zulässige Umgebungstemperatur des Anschlusskabels: 0°C bis 300° C
- Zulässige Messbereichstemperatur: 0°C bis 400° C
DruckmessschIauch
- Mitgelieferter Druckmessschlauch: Silikonschlauch L = 7 m, Di = 4 mm, Da= 7 mm
- Max. Länge Druckmessschlauch: 10m
- Zulässige Umgebungstemperatur des Anschlusskabels: 0°C bis 180°C
*Maß- und Konstruktionsänderungen vorbehalten!
Lieferumfang:
- Messeinheit (mit Display) LUC 2 (Hohlwandgehäuse hat keine Schlauchverschraubungen)
- Schalteinheit LUC 2
- Kleinverteilerkasten
- Widerstandsthermometer PT100 mit 7 m Anschlussleitung
- Silikonschlauch Da = 7 mm, Di = 4 mm Länge = 7 m
- Datenleitung 6/6, l= 25 m, Steckerfertig
- Bedienungs- und Montageanleitung
- Druckmessadapter mit Befestigungsschrauben und Dichtungsfilz
- Druckmessröhrchen
- Arbeitshandschuhe
Optionales Zubehör (Auf Anfrage gegen Aufpreis erhältlich!)
- 1004-00476 5m Datenbusleitung
- 1004-00477 10m Datenbusleitung
- 1004-00546 15m Datenbusleitung
- 1004-00539 lfd. Meter Datenbusleitung, individuelle Länge,ab 15 m
- 1004-00784 Silikonschlauch 10m
- 1004-00445 Rauchrohr-Adapterset für Kaminöfen, D=120mm
- 1004-00440 Rauchrohr-Adapterset für Kaminöfen, D=130mm
- 1004-00446 Rauchrohr-Adapterset für Kaminöfen, D=150mm
- 1004-00584 Rauchrohr-Adapterset für Kaminöfen, D=160mm
- 1004-00585 Rauchrohr-Adapterset für Kaminöfen, D=180mm
- 1004-00533 Busweiche
Artikelnummer: 1003-01738
Hersteller: Leda
Wir führen das gesamte Programm des Herstellers zu TOP Konditionen.
Es gibt noch keine Bewertungen.
- WARNUNG: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen / Schornsteinmeister/ Elektrofachbetrieb) vorzunehmen!
- Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
- Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu Installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.
Bei der Planung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Kessel, Pelletöfen etc.) sind im Vorfeld Absprachen mit dem bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.
Bitte beachten Sie: Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen!
Bitte beachten Sie, dass sie durch den Kauf bestätigen, dass Sie die "VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006" beachten und nur ein entsprechend zertifiziertes Unternehmen die Installation vornehmen darf.
WICHTIGER HINWEIS BEIM KAUF EINES WASSERFÜHRENDEN KAMINOFENS:
Der Wasserführende Kaminofen erfüllt die Anforderungen der BIMSCH Stufe 2 nach DIN 13229/13240 für Einzelraumfeuerstätten, nicht für Feuerungsanlagen.
Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister entscheidet, ob der Ofen oder der Einsatz als Einzelraumfeuerstätte zugelassen wird. Dies ist abhängig von der Bauart, der Leistung des Geräts und dem Baujahr bzw. dem Sanierungsjahr der Liegenschaft. Besonders wichtig ist auch die Aufstellraumgröße.
Leider gibt es deutschlandweit unterschiedliche Ansichten seitens der Schornsteinfeger, was die Auslegung der BIMSCHV betrifft. Aus diesem Grund bitten wir Sie, VOR Ihrem Kauf das Gespräch mit Ihrem zuständigem Bezirksschornsteinfegermeister zu suchen und alle offenen Fragen zu klären. Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall klären, bis zu welcher Leistung der Kaminofen in Ihrem Objekt NICHT messpflichtig ist.
Kamineinsätze und/oder Kaminofen, die lt. Typenschild die aktuelle BIMSCHV erfüllen bzw. welche alle Randbedingungen erfüllen, werden zu ca. 90 % von den Schornsteinfegern genehmigt. Denn wenn Ihr Schornsteinfeger Ihren Kaminofen als Feuerungsanlage einordnet, wird er wiederkehrende Messungen vornehmen wollen. Da dies allerdings bedeutet, dass die Feuerungsanlage vor Ort deutlich sauberer gemessen werden muss als dies ein Prüfinstitut unter Laborbedingungen tut, ist es tatsächlich eher unwahrscheinlich, dass Ihr Schornsteinfeger die von ihm erwartenden Werte tatsächlich misst.
Die Ökodesign-Richtlinie (ErPD)
Klimaschutzziele
Die Ökodesign Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz: Bis zum Jahr 2020 sind in der EU die sogenannten 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeiteten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 Prozent gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 Prozent und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.
Saisonale Effizienz
Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet. Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein "S" für "saisonal" (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!
Pflicht zur Beauftragung eines Fachbetriebs bei Wärmepumpen und Split-Klimaanlagen mit fluorierten Kältemitteln
Welche Geräte sind betroffen?
Die Regelung gilt für Klimaanlagen und Wärmepumpen in Split-Bauweise, wenn diese fluorierte Kältemittel enthalten. Systeme mit natürlichen Kältemitteln sind nicht betroffen. Split-Anlagen bestehen aus getrennten Innen- und Außengeräten, die beim Einbau verbunden werden müssen. Aufgrund der darin enthaltenen F-Gase (fluorierte Treibhausgase) ist der sachgerechte Umgang gesetzlich vorgeschrieben.
Nicht betroffen sind geschlossene Monoblock-Systeme, z. B. viele mobile Klimageräte oder Wärmepumpen mit werkseitig versiegeltem Kältekreislauf. Diese dürfen vom Endkunden selbst montiert und in Betrieb genommen werden, da kein Eingriff ins Kältemittelsystem erfolgt.
Ist ein zertifizierter Fachbetrieb wirklich nötig?
Ja. Gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2024/573 i. V. m. § 6 Abs. 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung darf die Installation nur durch ein zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Maßgeblich ist nun die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 die besagt, dass die Installation, Anschluss und Inbetriebnahme durch eine Sachkundige Person zu erfolgen hat.
Auch bei sogenannten Quick-Connect-Systemen, die die Installation erleichtern sollen, muss die Installation durch ein zertifiziertes Unternehmen erfolgen.
Warum ist die fachgerechte Installation so wichtig?
- ✔ Rechtssicherheit – Sie erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben und vermeiden Bußgelder.
- ✔ Umweltschutz & Sicherheit – Fehlerhafte Handhabung kann zu Kältemittelaustritt führen.
- ✔ Garantieanspruch – Viele Hersteller verlangen die fachgerechte Installation.
Können private Nutzer selbst etwas machen?
Ja, teilweise.
Zum Beispiel können private Nutzer Innen- und Außeneinheiten montieren oder Leitungen verlegen – solange diese Leitungen aus einem Stück bestehen. Sobald jedoch Verbindungen notwendig sind, z. B. Bördel- oder Schweißverbindungen, muss dies von einer sachkundigen Person durchgeführt werden, die bei einem nach Artikel 10 der Verordnung (EU) 2024/573 zertifizierten Unternehmen tätig ist.
Was passiert bei Verstößen?
Wer die Anlage eigenständig ohne zertifizierten Betrieb installiert, riskiert:
- Bußgelder bis zu 50.000 €
- Verlust von Garantieansprüchen
- Umwelt- und Gesundheitsrisiken
Wer kontrolliert das?
Die Kontrolle erfolgt in erster Linie durch uns als Händler.
Vor dem Kauf ist ein Formular auszufüllen, in dem der beauftragte zertifizierte Fachbetrieb (inkl. Zertifizierungsnummer) angegeben wird. Zusätzlich kann es erforderlich sein, uns ein Angebot des zertifizierten Fachbetriebs vorzulegen. Diese Unterlagen werden geprüft und ggf. an Behörden weitergeleitet.
Rechtliche Grundlagen:
Kontakt
GLO24 Gebäude & Umwelttechnik GmbH
Maria-Goeppert-Mayer-Straße 3
24837 Schleswig
Telefon: 04621-485477
E-Mail: info@glo24.de
Nachweis Erfüllung Informationspflicht (GEG)
Kaufen Sie jetzt ihre neue Heizung nach §71 Abs. 11 des Gebäudeenergiegesetzes!
Heizen mit erneuerbaren Energien nach dem Heizungsgesetz
Erfüllen Sie die Anforderungen des "Heizungsgesetzes" durch verschiedene Heizmethoden mit erneuerbaren Energien:
- Elektrische Wärmepumpe: Nutzung von Wärme aus Erde, Wasser oder Luft mit klimaneutralem Strom.
- Biomasseheizung: Heizen mit Pellets, Holz oder Hackschnitzeln.
- Stromdirektheizung: Geeignet für sehr gut isolierte Gebäude.
- Solarthermie: Deckt den gesamten Wärmebedarf des Gebäudes.
- Hybridheizung (Wärmepumpe und Solarthermie): Nutzung von mindestens 65% erneuerbaren Energien.
- Gas- oder Ölheizung mit klimafreundlichen Brennstoffen: Nutzung von mindestens 65% Biomethan, biogenem Flüssiggas oder grünem Wasserstoff.
- Andere Technologien und Kombinationen können ebenfalls genutzt werden, sofern sie nachweislich zu 65% aus erneuerbaren Quellen stammen. Ab 2045 sind fossile Brennstoffe nicht mehr zulässig.
Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung im Gemeindegebiet - Übergangsfristen
Mit Ausnahme von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen bis wann neue Heizungsanlage die Anforderungen des "Heizungsgesetzes" erfüllen müssen. Seit dem 01. Januar 2024 werden Wärmepläne für alle Gemeinden in Deutschland erstellt, um den Einsatz erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu fördern. Auf Basis dieser Wärmepläne können Gebiete für den Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet ausgewiesen werden. Ab einem Monat nach der Ausweisung, spätestens jedoch ab Juni 2026 (für Städte >100.000 Einwohner) bzw. Juni 2028 (für kleinere Kommunen), müssen neue Heizung grundsätzlich die Anforderungen des "Heizungsgesetzes" erfüllen und zu mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Bis dahin dürfen noch Heizungen installiert werden, die zu 100% mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ausnahmen für zukünftige Fernwärme- oder Wasserstoffkunden
Es gibt Ausnahmen, wenn ein künftiger Anschluss an ein Fernwärme- oder Wasserstoffnetz mit dem Netzbetreiber vertraglich vereinbart ist.
Kostenrisiken durch CO2- und Brennstoffpreise
Energiepreise sind schwer vorherzusagen, jedoch deuten historische Entwicklungen und gesetzliche Rahmenbedingungen auf mögliche Risiken hin:
- Erdgas: Preisverdopplung im Jahr 2022 auf Grund der Energiekrise, seither zwar Preisrückgang, jedoch weiter über Vorkrisenniveau und weiterhin von äußeren Rahmenbedingungen wie Krisen, Naturereignissen etc. abhängig.
- CO2-Abgaben: Steigende CO2-Preise (45 Euro/Tonne 2024 bis 65 Euro/Tonne 2026) und ab 2027 europaweiter Handel mit Emissionszertifikaten. Ein 3-Personen-Haushalt könnte mit zusätzlichen Kosten von 360 bis 1.080 Euro pro Jahr betroffen sein. Heizsysteme ohne fossile Brennstoffe sind unter gewissen Voraussetzungen von diesen Abgaben befreit und werden zunehmend rentabler.
Kostenrisiken durch CO2- und Brennstoffpreise
Energiepreise sind schwer vorherzusagen, jedoch deuten historische Entwicklungen und gesetzliche Rahmenbedingungen auf mögliche Risiken hin:
- Erdgas: Preisverdopplung im Jahr 2022 auf Grund der Energiekrise, seither zwar Preisrückgang, jedoch weiter über Vorkrisenniveau und weiterhin von äußeren Rahmenbedingungen wie Krisen, Naturereignissen etc. abhängig.
- CO2-Abgaben: Steigende CO2-Preise (45 Euro/Tonne 2024 bis 65 Euro/Tonne 2026) und ab 2027 europaweiter Handel mit Emissionszertifikaten. Ein 3-Personen-Haushalt könnte mit zusätzlichen Kosten von 360 bis 1.080 Euro pro Jahr betroffen sein. Heizsysteme ohne fossile Brennstoffe sind unter gewissen Voraussetzungen von diesen Abgaben befreit und werden zunehmend rentabler.
Preisentwicklung biogener Brennstoffe und Wasserstoff
Biogene Brennstoffe: Preise werden voraussichtlich höher bleiben als für fossile Brennstoffe, bedingt durch begrenztes Angebot und hohe Nachfrage.
Wasserstoff: Derzeit teuer und begrenzt verfügbar. Zukünftige Preisentwicklung unsicher, abhängig von Massenproduktion und Energiewende.
Wettbewerb mit Industrie und Schwerlastverkehr könnte zu dauerhaft hohen Preisen führen.
Herstellerinformation:
LEDA Werk GmbH & Co.KG
Groninger Str. 10
26789 Leer
Deutschland
info@www.leda.de
https://www.leda.de/