Beginne heute Dein klimaneutrales Leben. Energiesysteme von GLo24.de Beginne heute Dein klimaneutrales Leben. Energiesysteme von GLo24.de
Achtung auch 2024: 0% Steuern auf PV-Anlagen Mehr Info unter „Befreiung Mehrwertsteuer PV“ +++ Achtung auch 2024: 0% Steuern auf PV-Anlagen Mehr Info unter „Befreiung Mehrwertsteuer PV“ +++ Achtung auch 2024: 0% Steuern auf PV-Anlagen Mehr Info unter „Befreiung Mehrwertsteuer PV“ +++ Achtung auch 2024: 0% Steuern auf PV-Anlagen Mehr Info unter „Befreiung Mehrwertsteuer PV“ +++
Kundenservice  04621 / 485477 | Mo-Fr: 08:00 - 17:00

Das neue Gebäudeenergiegesetz, was man ab dem 1. Januar 2024 beachten muss!

GLo24 Gebäude- & Umwelttechnik GmbH
2023-10-02 11:56:00 / Kommentare 0
Das neue Gebäudeenergiegesetz, was man ab dem 1. Januar 2024 beachten muss! - Das Gebäudeenergiegesetz und was man dabei beachten muss

Das neue GEG und was sie jetzt beachten müssen

Mit dem neuen Gesetz für erneuerbares Heizen, wird in Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich eingeleitet, um den Klimaschutz zu stärken und um die Abhängigkeit bei fossilen Energieimporten zu verringern.Außerdem sollen Verbraucher vor den hohen Preissprüngen bei Gas und Öl geschützt werden. Welche Regelungen ab dem 1. Januar 2024 gelten und wie sie beim Heizen auf regenerative Energien umsteigen können, erfahren sie in diesem Beitrag.

Das GEG bezieht sich daher hauptsächlich auf Heizungsanlagen. Einzelraumfeuerstätten gelten hierbei nicht als Heizungsanlagen. Diese können mit 10 % für den Deckungsanteil am Nutzwärmebedarf und damit auf die 65 % erneuerbare Energie angerechnet werden. Nach §71 g sind wasserführende Pelletgeräte Heizungsanlagen und fallen somit unter die 65 %-Regelung – sind also voll anrechenbar. Alle übrigen Pelletgeräte fallen unter die Einzelraumfeuerungen und sind nur mit 10 % anrechenbar

Der Einbau einer Biomasse Heizung, die mit Holz, Pellets oder Hackschnitzel betrieben wird, ist  uneingeschränkt im Alt- und Neubau möglich und erfüllt somit auch den 65 % Anteil von Erneuerbarer Energie gemäß dem GEG. Das gilt auch für Gebäudenetze. Ursprünglich sollten wegen der Feinstaubemissionen keine reinen Holzheizungen mehr zugelassen werden.

Nach dem neu beschlossenen GEG ist auch eine Hybridheizung möglich. Hierbei kann man z. B. eine Gasheizung mit einer Solaranlage oder auch ein Ölkessel mit einer Wärmepumpe kombinieren. Wichtig ist hierbei nur, dass der Gesamtanteil von Erneuerbaren Energien bei mindestens 65 % liegen muss. Allerdings sollten diese Anlagen auch Daten untereinander austauschen können, damit diese effizient arbeiten und sowohl Kosten als auch Emissionen einsparen können. Für den Bestand ist auch die Kombinationsmöglichkeit von Kaminofen, Solar und Wärmepumpe interessant, was zu einer effizienteren Energiegewinnung führt und die Stromkosten gerade zu Spitzenlastzeiten bei kalten Außentemperaturen deutlich senkt.

Quelle: HKI, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz


News
AUSGEZEICHNET.ORG
*
/
Artnr:
HAN:
EAN:
Sonderpreis
Topartikel
Bestseller
lagernd
Preis: *
/