Produktdetails über "Broko BL220TEMP(SG) Funk Temperatursensor, DIBt zugelassen 751064"
Produktinformation
Broko BL220TEMP(SG) Funk Temperatursensor, DIBt zugelassen 751064
- Der BL220TEMP ist eine Erweiterung von unserem, vom DIBt zugelassenen modularen Systems BL220F.
- Diese Kombination bietet nicht nur optimale Sicherheit, sondern auch angenehmen Komfort. Denn die Dunstabzugshaube kann entweder vom Fensterkontaktschalter oder vom Temperaturfühler Freischaltsignale empfangen und auswerten. Wird der Ofen nicht benutzt, was der Temperaturfühler über die Abgastemperatur im Rauchrohr feststellen kann (diese muss kleiner als 40°C sein), muss das Fenster nicht extra geöffnet werden, um die Dunstabzugshaube benutzen zu können.
- Ist die gemessene Temperatur im Rauchrohr des Ofens jedoch größer als 40°C, wird das Senden der Freischaltsignale des BL220TEMP abgebrochen.
- Um die Dunstabzugshaube wieder benutzen zu können, muss dann das Fenster geöffnet werden, damit der Fenstersender wiederum Freischaltsignale sendet. Mit dieser Funktionsweise kann die Abluftanlage in Zeiten, in denen der Ofen nicht benutzt wird, immer unabhängig vom geöffnetem Fenster in Betrieb genommen werden.
- Die Kombination aus Empfänger, Fenstersender und Temperaturfühler bietet in dieser Hinsicht also eine äußerst komfortable Lösung, die zusätzlich auch noch hilft Energie zu sparen, indem das Fenster nie unnötigerweise geöffnet werden muss und Wärme im Raum bleibt.
- Für folgende, raumluftabhängige Feuerstätten in Verbindung mit einer Entlüftungsanlage ist der BL220TEMP als Sicherheitseinrichtung geeignet: Handbeschickte Feuerstätten nach DIN EN 128151 DIN EN 132292 DIN EN 132403 DIN EN 12815:2005-09 Herde für feste Brennstoffe - Anforderungen und Prüfungen DIN EN 13229:2005-10 Kamineinsätze einschließlich offene Kamine für feste Brennstoffe - Anforderungen und Prüfungen DIN EN 13240:2005-10 Raumheizer für feste Brennstoffe - Anforderungen und Prüfungen
- Dabei wird vorausgesetzt, dass sowohl die Verbrennungsluftversorgung als auch die betriebs- und brandsichere Abführung der Abgase der gleichzeitig betriebenen raumluftabhängigen Feuerstätte unabhängig von der Fensterstellung des überwachten Fensters sichergestellt ist und der vom Hersteller der Feuerstätte empfohlene Brennstoff verwendet wird.
- Die wichtigsten Vorteile Optimal zum Nachrüsten bestehender Systeme Einfache Montage (Montagematerial enthalten) Kein Energieverlust durch geöffnetes Fenster bei nichtbeheizter Feuerstätte Funktioniert mit allen Broko Funksystemen
Wichtig:
- Die Installation des Funk-Temperatursensors BL220TEMP im Verbindungsstück der raumluftabhängigen Feuerstätte ist entsprechend der Herstellerangaben und in Abstimmung mit dem zuständigem Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) vorzunehmen.
- Der Temperaturfühler muss so installiert werden, dass eine homogene Umströmung des Temperaturfühlers möglich ist.
- Der Temperaturfühler ist zwischen dem Abgasstutzen einer raumluftabhängigen Feuerstätte und der Abgasanlange (bei Heizgeräten ohne Nachheizfläche)
- Dem Abgasstutzen einer raumluftabhängigen Feuerstätte und der Nachheizfläche (bei Heizgeräten mit Nachheizfläche) zu montieren. Der Abstand des Installationspunktes des Temperaturfühlers zum Abgasstutzen der raumluftabhängigen Feuerstätte darf maximal 1,5m betragen. Bei Anordnung einer Nachheizfläche (Heizgaszug) ist der Temperaturfühler vor der Nachheizfläche anzuordnen.
- Bei der Montage des Temperatursensors ist zu beachten, dass der Sender nicht hinter einer Verkleidung montiert wird, die eine Abschirmung der Funksignale zur Folge hat.
- Der Funk-Temperatursensor BL220TEMP kann zusammen mit den Abluftsteuerungen BL220F, BL220FA und BL220Fi (auch BL200F, BL200FA) betrieben werden.
- Zulassungen: CE, TÜV SÜD, DIBt
Technische Daten:
- Temperaturfühler: Pt1000, Kabellänge 2m (bei Bedarf verlängerbar) bei zu großem Abstand zum Empfänger und/oder Trennwand-Klemmanschluss!
- Temp.-Bereich: -50 bis 500°C
- Funk-Sender-Frequenz: 868 MHz
- Betriebsspannung: 3V
Broko BL220TEMP(SG) Funk-Temperatursensor, DIBt zugelassen 751064
Artikelnummer: Broko-751064
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- WARNUNG: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen / Schornsteinmeister/ Elektrofachbetrieb) vorzunehmen!
- Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
- Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu Installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.
Bitte beachten!
Nach der Klimaschutzverordnung 303/2008 müssen Split-Klimaanlagen von einem zertifizierten Fachbetrieb montiert bzw. in Betrieb genommen werden.
Bei offenen Fragen rund um Kompatibilität und Zulassung kontaktieren Sie bitte unser Fachberater Team: Kontaktformular
Bei der Planung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Kessel, Pelletöfen etc.) sind im Vorfeld Absprachen mit dem bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.
Bitte beachten Sie: Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen!
Bitte beachten Sie, dass sie durch den Kauf bestätigen, dass Sie die "VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006" beachten und nur ein entsprechend zertifiziertes Unternehmen die Installation vornehmen darf.
WICHTIGER HINWEIS BEIM KAUF EINES WASSERFÜHRENDEN KAMINOFENS:
Der Wasserführende Kaminofen erfüllt die Anforderungen der BIMSCH Stufe 2 nach DIN 13229/13240 für Einzelraumfeuerstätten, nicht für Feuerungsanlagen.
Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister entscheidet, ob der Ofen oder der Einsatz als Einzelraumfeuerstätte zugelassen wird. Dies ist abhängig von der Bauart, der Leistung des Geräts und dem Baujahr bzw. dem Sanierungsjahr der Liegenschaft. Besonders wichtig ist auch die Aufstellraumgröße.
Leider gibt es deutschlandweit unterschiedliche Ansichten seitens der Schornsteinfeger, was die Auslegung der BIMSCHV betrifft. Aus diesem Grund bitten wir Sie, VOR Ihrem Kauf das Gespräch mit Ihrem zuständigem Bezirksschornsteinfegermeister zu suchen und alle offenen Fragen zu klären. Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall klären, bis zu welcher Leistung der Kaminofen in Ihrem Objekt NICHT messpflichtig ist.
Kamineinsätze und/oder Kaminofen, die lt. Typenschild die aktuelle BIMSCHV erfüllen bzw. welche alle Randbedingungen erfüllen, werden zu ca. 90 % von den Schornsteinfegern genehmigt. Denn wenn Ihr Schornsteinfeger Ihren Kaminofen als Feuerungsanlage einordnet, wird er wiederkehrende Messungen vornehmen wollen. Da dies allerdings bedeutet, dass die Feuerungsanlage vor Ort deutlich sauberer gemessen werden muss als dies ein Prüfinstitut unter Laborbedingungen tut, ist es tatsächlich eher unwahrscheinlich, dass Ihr Schornsteinfeger die von ihm erwartenden Werte tatsächlich misst.
*** Bei den Produktbildern handelt es sich ggf. um BEISPIELBILDER! Bitte vergleichen Sie immer anhand der Artikelnummern. Im Zweifel rufen Sie uns bitte an: 04621 48 54 77 oder schicken Sie uns eine E-Mail an: info@glo24.de. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, den richtigen Artikel auszuwählen! ***
Die Ökodesign-Richtlinie (ErPD)
Klimaschutzziele
Die Ökodesign Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz: Bis zum Jahr 2020 sind in der EU die sogenannten 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeiteten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 Prozent gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 Prozent und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.
Saisonale Effizienz
Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet.
Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein "S" für "saisonal" (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!
Nach dem Gesetz gilt laut der EU Verordnung:
"Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!"
Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- 1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- 2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- 3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- 4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- 5. Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Datanorm Ausschreibungstext
Angaben ohne Gewähr!