Befreiung Mehrwertsteuer PV
Änderungen bei Photovoltaik und Steuern – Steuererlass für PV-Anlagen ab 1.1.2023
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde beschlossen, dass die wesentlichen Produkte von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern mit 0% Mehrwertsteuer (Nullsteuersatz) berechnet werden können. Diese Regelung ist für alle Photovoltaik- oder Batteriespeicheranlagen anwendbar, welche auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit genutzt werden, installiert ist oder wird.
Da nicht jede Anlage bereits über das Marktstammdatenregister einsehbar ist, muss ein anderer Nachweis erbracht werden, um die Senkung der Mehrwertsteuer anwenden zu können. Kunden, welche ein Produkt erworben haben, welches unter diese Regelung fallen könnte, können daher die Senkung der Mehrwertsteuer beantragen. Bitte senden Sie uns untenstehendes Formular ausgefüllt und unterschrieben an info@glo24.de. Beachten Sie, dass nur Aufträge mit einer deutschen Rechnungsanschrift berücksichtigt werden können.
Achtung:
Für die Befreiung von der Umsatzsteuer ab 1.1.2023 müssen Sie das Formular "Befreiung Mehrwertsteuer PV" im Anhang ausfüllen und an energie@glo24.de an uns zurückschicken. Nach Rückerhalt und erfolgtem Zahlungseingang erfolgt die verbindliche Bestellung Ihrer Ware bei unserem Lieferanten bzw. erfolgt der Versand der Ware.
Wir melden uns, sollten wir darüber hinaus noch weitere Infos benötigen.
Weitere Informationen
Information des Bundesfinanzministeriums
Fragen und Antworten
Ich möchte steuerfrei einkaufen, was muss ich tun?
Sie wählen die gewünschten Komponenten aus und führen die Bestellung aus. Wählen Sie Vorauskasse per Banküberweisung und die gewünschte Versandmethode. Antworten Sie auf die Auftragsbestätigung oder rufen Sie uns an und teilen uns mit, dass Sie die Ware zum Nullsteuersatz erwerben möchten. Bestätigen Sie uns dabei mit Hilfe des oben dargestellten Formulars, dass die Komponente(n) sinngemäß verwendet werden.
Was ist eine sinngemäße Verwendung?
Der Nullsteuersatz kann nicht pauschal auf alle Energietechnik Produkte aus unserem Sortiment angewendet werden. Nur wesentliche Komponenten, welche für eine Photovoltaik- oder Batteriespeicheranlagen verwendet werden, sind davon berücksichtigt, sofern die Photovoltaik- oder Batteriespeicheranlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit genutzt werden, installiert ist oder wird.
Ich habe bereits eingekauft und bezahlt. Kann ich nachträglich die Steuer zurückerhalten?
Ja das ist möglich, sofern Sie Ware nicht vor dem 1.1.2023 erhalten haben. Teilen Sie uns dazu die Auftrags- oder Rechnungsnummer mit. Bestätigen Sie uns dabei mit Hilfe des oben dargestellten Formulars, dass die Komponente(n) sinngemäß verwendet werden.
Bitte beachten Sie:
Wir, als GLo24 Gebäude- & Umwelttechnik GmbH, möchten darauf hinweisen, dass eine umsatzsteuerfreie Lieferung Ihrer Bestellung nur erfolgt,
wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen es zulassen.
Sollten wir nach der Beauftragung und Bezahlung weitere Informationen oder Dokumente, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, benötigen, werden wir Sie darüber per E-Mail informieren. Sollte Ihre Bestellung Artikel enthalten, die anscheinend nicht nach der neuen Gesetzgebung von der Mehrwertsteuer befreit sind, werden wir Sie ebenfalls per E-Mail darauf hinweisen. Wir behalten uns vor, fällige MwSt. Beträge ggf. nachzufordern.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass weitere Fragen derzeit von der Finanzverwaltung geklärt werden. Wir behalten uns daher vor, bei neuen Erkenntnissen Änderungen an diesem Hinweisschreiben vorzunehmen.
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