Produktdetails über "BOSCH MBRF/RFM200 Ersatzteil RF Coordinator 8737706418"
Produktinformation
BOSCH MBRF/RFM200 Ersatzteil RF Coordinator 8737706418
BOSCH JUNKERS MBRF/RFM200 Ersatzteil RF Coordinator TTNR: 8737706418
passend für:
- 7738111131: TV 100 RF SET
- 7738111135: CR100RF Set Bosch
- 7738111138: CW100RF Set Bosch
- 7738111139: T1 RF SET
Maße:
- 218,0 mm x 75,0 mm x 157,0 mm x 0,221 kg
- Sendeeinheit nicht Inklusive.
BOSCH MBRF/RFM200 Ersatzteil RF Coordinator 8737706418
Artikelnummer: BOSCH-8737706418
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- WARNUNG: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen / Schornsteinmeister/ Elektrofachbetrieb) vorzunehmen!
- Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
- Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu Installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.
Bei der Planung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Kessel, Pelletöfen etc.) sind im Vorfeld Absprachen mit dem bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.
Bitte beachten Sie: Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen!
Bitte beachten Sie, dass sie durch den Kauf bestätigen, dass Sie die "VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006" beachten und nur ein entsprechend zertifiziertes Unternehmen die Installation vornehmen darf.
WICHTIGER HINWEIS BEIM KAUF EINES WASSERFÜHRENDEN KAMINOFENS:
Der Wasserführende Kaminofen erfüllt die Anforderungen der BIMSCH Stufe 2 nach DIN 13229/13240 für Einzelraumfeuerstätten, nicht für Feuerungsanlagen.
Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister entscheidet, ob der Ofen oder der Einsatz als Einzelraumfeuerstätte zugelassen wird. Dies ist abhängig von der Bauart, der Leistung des Geräts und dem Baujahr bzw. dem Sanierungsjahr der Liegenschaft. Besonders wichtig ist auch die Aufstellraumgröße.
Leider gibt es deutschlandweit unterschiedliche Ansichten seitens der Schornsteinfeger, was die Auslegung der BIMSCHV betrifft. Aus diesem Grund bitten wir Sie, VOR Ihrem Kauf das Gespräch mit Ihrem zuständigem Bezirksschornsteinfegermeister zu suchen und alle offenen Fragen zu klären. Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall klären, bis zu welcher Leistung der Kaminofen in Ihrem Objekt NICHT messpflichtig ist.
Kamineinsätze und/oder Kaminofen, die lt. Typenschild die aktuelle BIMSCHV erfüllen bzw. welche alle Randbedingungen erfüllen, werden zu ca. 90 % von den Schornsteinfegern genehmigt. Denn wenn Ihr Schornsteinfeger Ihren Kaminofen als Feuerungsanlage einordnet, wird er wiederkehrende Messungen vornehmen wollen. Da dies allerdings bedeutet, dass die Feuerungsanlage vor Ort deutlich sauberer gemessen werden muss als dies ein Prüfinstitut unter Laborbedingungen tut, ist es tatsächlich eher unwahrscheinlich, dass Ihr Schornsteinfeger die von ihm erwartenden Werte tatsächlich misst.
*** Bei den Produktbildern handelt es sich ggf. um BEISPIELBILDER! Bitte vergleichen Sie immer anhand der Artikelnummern. Im Zweifel rufen Sie uns bitte an: 04621 48 54 77 oder schicken Sie uns eine E-Mail an: info@glo24.de. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, den richtigen Artikel auszuwählen! ***
Die Ökodesign-Richtlinie (ErPD)
Klimaschutzziele
Die Ökodesign Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz: Bis zum Jahr 2020 sind in der EU die sogenannten 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeiteten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 Prozent gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 Prozent und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.
Saisonale Effizienz
Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet. Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein "S" für "saisonal" (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!
Nach dem Gesetz gilt laut der EU Verordnung:
"Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!" Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.
iHinweis:
Der Betreiber einer Kälteanlage mit mehr als 3 kg Kältemittelfüllmenge ist verpflichtet, einmal jährlich eine Dichtheitskontrolle durchführen zu lassen, damit eventueller Kältemittelverlust festgestellt wird.
!Haftungsausschluss:
Der Käufer erklärt mit dem Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr.517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt sowie elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.
Der Käufer erklärt mit dem Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem nach Artikel 10 der EU Verordnung 2024/573 zertifizierten Fachbetrieb in Betrieb nehmen und uns die Kontaktdaten des zertifizierten Fachbetriebes zukommen lässt. Der Auftrag wird nach Erhalt des Nachweises der Beauftragung des zertifizierten Fachbetriebes, welcher die Installation des Klimagerätes vornehmen wird, ausgeführt.
Hierdurch kann sich die Lieferzeit erhöhen.
Pflicht zur Beauftragung eines Fachbetriebs bei Wärmepumpen und Split-Klimaanlagen mit fluorierten Kältemitteln
Welche Geräte sind betroffen?
Die Regelung gilt für Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen, also Systeme mit getrennten Innen- und Außengeräten, die beim Einbau verbunden werden müssen. Diese enthalten sogenannte F-Gase (fluorierte Treibhausgase), deren Umgang spezielle Fachkenntnisse erfordert. Deshalb dürfen sie nur von zertifizierten Fachbetrieben installiert werden – unabhängig davon, ob es sich um Luft-Luft- oder Luft-Wasser-Geräte handelt.
Nicht betroffen sind geschlossene Monoblock-Systeme, z. B. viele mobile Klimageräte oder vorkonfektionierte Wärmepumpen, bei denen der Kältekreislauf werkseitig versiegelt ist. Diese dürfen selbst montiert und in Betrieb genommen werden, da kein Eingriff ins Kältemittelsystem erfolgt.
Ist ein zertifizierter Fachbetrieb wirklich nötig?
Ja. Laut EU-F-Gase-Verordnung (EU 2024/573) und Verordnung (EG) Nr. 303/2008 dürfen Geräte mit F-Gasen nur verkauft und installiert werden, wenn ein zertifizierter Fachbetrieb die Installation übernimmt. Das dient dem Schutz der Umwelt und sorgt zudem für einen sicheren und fachgerechten Umgang mit Kältemitteln. Auch bei sogenannten Quick-Connect-Systemen, die den Anschluss erleichtern, bleibt diese Pflicht bestehen – die Installation muss trotzdem durch einen Fachbetrieb erfolgen.
Warum ist die fachgerechte Installation so wichtig?
- ✔ Rechtssicherheit – Sie erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben und vermeiden Bußgelder.
- ✔ Umweltschutz & Sicherheit – Fehlerhafte Handhabung kann zu Kältemittelaustritt und Schäden an Natur und Umwelt führen.
- ✔ Garantieanspruch bleibt erhalten – Viele Hersteller verlangen die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme.
Können private Nutzer selbst etwas machen?
Ja, teilweise.
Sie dürfen z. B. die Innen- und Außeneinheit montieren oder Kältemittelleitungen verlegen.
Aber: Die Verbindung der Leitungen, also der Abschluss des Kältekreislaufs, muss unbedingt durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen.
Was passiert bei Verstößen?
Wer eine Anlage ohne Fachbetrieb installiert, riskiert:
- Bußgelder bis zu 50.000 €
- Verlust von Garantieansprüchen
- Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch unsachgemäßen Umgang mit Kältemitteln
Wer kontrolliert das?
Die Kontrolle erfolgt in erster Linie durch uns Händler. Beim Kauf müssen Sie ein Formular ausfüllen, das den beauftragten Fachbetrieb samt Zertifizierungsnummer bestätigt. Zusätzlich kann es erforderlich sein uns das Angebot von dem Fachbetrieb vorzuzeigen, welches dann ergänzend zu dem Antragsformular mit Ihrer Bestellung verknüpft wird.
Diese Unterlagen werden von uns geprüft und bei Bedarf von den Behörden kontrolliert.
Rechtliche Grundlagen:
Kontakt
GLO24 Gebäude & Umwelttechnik GmbH
Maria-Goeppert-Mayer-Straße 3
24837 Schleswig
Telefon: 04621-485477
E-Mail: info@glo24.de
Herstellerinformation:
Robert Bosch GmbH
Robert-Bosch-Platz 1
70839 Gerlingen-Schillerhöhe
Baden-Württemberg
Deutschland
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